
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rechtliche Grundlagen, Vertraulichkeit und Geschäftsbedingungen von Bernerglanz in Bern.
Für sämtliche Reinigungsdienstleistungen und Verträge zwischen Bernerglanz (Commwave Simsek, Einzelfirma nach Schweizer Recht) und ihren Kundinnen und Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil jedes zwischen Bernerglanz und der Kundschaft geschlossenen Vertrages. Individuelle schriftliche Vereinbarungen in Offerten gehen diesen AGB vor.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte von Bernerglanz (z. B. per E-Mail, SMS oder Messenger);
- die schriftliche Bestätigung eines erteilten Auftrags durch Bernerglanz;
- oder die Aufnahme der vereinbarten Reinigungstätigkeit vor Ort nach mündlicher Übereinkunft.
2. Leistungsumfang und Reinigungsstandards
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung bzw. dem vereinbarten Leistungsbeschrieb (z. B. Umzugsreinigung, regelmässige Unterhaltsreinigung, Fenster- oder Büroreinigung). Bernerglanz verpflichtet sich zu sorgfältiger, fachgerechter Ausführung gemäss Schweizer Qualitätsstandards und setzt geschultes Personal sowie professionelle Geräte und Reinigungsmittel ein.
Zusätzliche, nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthaltene Arbeiten (z. B. extreme Verschmutzungen, Malerflecken, Nikotinablagerungen, Entrümpelungen oder zuvor nicht genannte Nebenräume) werden nach vorheriger Absprache separat in Rechnung gestellt.
3. 100% Abnahmegarantie bei Umzugsreinigungen
Für Umzugsreinigungen gilt die Bernerglanz 100% Abnahmegarantie unter folgenden Bedingungen:
- Persönliche Begleitung: Auf Wunsch oder nach Vereinbarung ist unsere Teamleitung bei der offiziellen Wohnungsübergabe mit der Liegenschaftsverwaltung oder Eigentümerschaft persönlich vor Ort anwesend.
- Kostenlose Nachbesserung: Sollte die Verwaltung berechtigte Beanstandungen bezüglich der Reinigungsqualität im vereinbarten Leistungsumfang vorbringen, führt Bernerglanz sofort oder innerhalb kürzester Frist eine kostenlose Nachbesserung durch, bis das Abnahmeprotokoll anstandslos unterzeichnet ist.
- Mitteilungspflicht: Die Kundschaft verpflichtet sich, Bernerglanz den genauen Termin der Wohnungsübergabe rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorab) mitzuteilen. Erfolgt die Abnahme ohne Benachrichtigung oder Anwesenheit von Bernerglanz, muss ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll oder ein schriftlicher Mängelbericht innert 24 Stunden eingereicht werden.
- Grenzen der Garantie: Die Abnahmegarantie bezieht sich ausschliesslich auf die Reinigung. Vorbestehende bauliche Mängel, Abnutzungserscheinungen (z. B. vergilbte Wände, zerkratzter Parkett, poröse Silikonfugen, Verkalkungen in tiefen Materialschichten) sind nicht durch eine Reinigung behebbar und fallen nicht unter die Garantie.
4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Um eine reibungslose und einwandfreie Reinigung zu gewährleisten, ist die Kundschaft verpflichtet:
- Zugang: Dem Reinigungsteam den ungehinderten Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zu ermöglichen.
- Wasser & Strom: Fliessendes Kalt- und Warmwasser sowie elektrischen Strom kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Besonderheiten & Empfindlichkeiten: Uns vorab über heikle, unversiegelte oder spezialbehandlungsbedürftige Materialien (z. B. geölter Naturholzboden, Marmor, Spezialglas) sowie über vorbestehende Beschädigungen zu informieren.
- Wertsachen: Bargeld, Schmuck, vertrauliche Dokumente und besonders wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände vor Beginn der Reinigung sicher wegzuschliessen.
- Räumung bei Umzügen: Bei Umzugsreinigungen müssen die Räumlichkeiten und Schränke vor Arbeitsbeginn vollständig geräumt sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Schlüssel, Alarmanlagen und Zugangscodes
Werden Bernerglanz Schlüssel, Badges oder Zugangscodes übergeben, verpflichten wir uns zu deren sorgfältiger und sicherer Aufbewahrung. Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Absprache (z. B. persönliche Übergabe, Hinterlegung im Milchkasten auf Kundenrisiko oder Rückgabe an die Verwaltung). Bei nachweislichem Schlüsselverlust durch Bernerglanz haftet Bernerglanz für den Ersatz bzw. das Auswechseln der betroffenen Schlösser im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Termine, Verschiebungen und Annullierungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte ein Einsatz durch die Kundschaft verschoben oder annulliert werden müssen, gelten folgende Fristen:
- Kostenlose Absage: Bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatzbeginn ist eine Annullierung oder Verschiebung kostenlos möglich.
- Kurzfristige Absage (weniger als 48 Stunden): Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Einsatzbeginn kann Bernerglanz eine Entschädigung von 50% des vereinbarten Offertbetrags für den entstandenen Arbeits- und Dispositionsausfall verrechnen.
- Absage am Einsatztag / kein Zugang: Kann der Einsatz am Einsatztag aus Gründen, die bei der Kundschaft liegen (z. B. kein Zugang, kein Schlüssel, vergessener Termin), nicht durchgeführt werden, werden 80% des Auftragswerts fällig.
7. Preise, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen
Alle von Bernerglanz genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Verbindlichkeit: Schriftliche Offerten von Bernerglanz sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig.
- Zahlungsfrist: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzüge zahlbar.
- Zahlungsarten: Die Bezahlung kann per Banküberweisung, TWINT oder nach vorheriger Absprache bar gegen Quittung erfolgen.
- Zahlungsverzug: Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Bernerglanz behält sich vor, Verzugszinsen von 5% sowie Mahngebühren von CHF 20.- pro Mahnstufe zu erheben.
8. Beanstandungen und Mängelrüge
Bei regelmässigen Unterhaltsreinigungen sind allfällige Mängel innert 48 Stunden nach Ausführung des Einsatzes schriftlich mit genauer Beschreibung (idealerweise mit Fotobeleg) an Bernerglanz zu melden. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge hat Bernerglanz das Recht und die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung. Schadenersatz oder Minderung sind ausgeschlossen, solange Bernerglanz die Gelegenheit zur Nachbesserung wahrnehmen kann.
9. Haftung
Bernerglanz haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Mitarbeitenden bei der Ausübung der Reinigungstätigkeit verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Art. 100 OR).
- Schadensmeldung: Allfällige durch Bernerglanz verursachte Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innert 3 Kalendertagen schriftlich mit Nachweis zu melden.
- Haftungsausschluss: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Bernerglanz haftet nicht für Schäden, die auf ungeeignete oder mangelhafte Baumaterialien, vorbestehende Abnutzung, wacklige Vorrichtungen, ungesicherte Wertsachen oder fehlende Vorab-Informationen über heikle Oberflächen zurückzuführen sind.
10. Kündigung bei wiederkehrenden Unterhaltsreinigungen
Verträge über wiederkehrende Reinigungsleistungen (z. B. wöchentliche oder zweiwöchentliche Unterhaltsreinigung) ohne feste Mindestlaufzeit können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. schwerwiegende Pflichtverletzungen oder Zahlungsverzug) bleibt vorbehalten.
11. Datenschutz
Bernerglanz verpflichtet sich zur vertraulichen Bearbeitung sämtlicher Kundendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Einzelheiten sind in unserer separaten Datenschutzerklärung geregelt.
12. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung als vereinbart.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Kundschaft und Bernerglanz ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bern, vorbehaltlich allfälliger zwingender gesetzlicher Konsumentengerichtsstände.
Gültig ab: März 2025 / Version 1.2